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   BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89   

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https://dejure.org/1990,5896
BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89 (https://dejure.org/1990,5896)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1990 - IV R 69/89 (https://dejure.org/1990,5896)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - IV R 69/89 (https://dejure.org/1990,5896)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.02.1989 - IV R 18/88

    Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Zum anderen betrifft diese Rüge die Verletzung rechtlichen Gehörs i. S. des § 119 Nr. 3 FGO, die nicht mit der zulassungsfreien Revision gemäß § 116 FGO, sondern nur mit der nach § 115 FGO zulassungsbedürftigen, hier aber nicht zugelassenen Revision geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1989 IV R 18/88, BFH/NV 1990, 238).

    Ob dieser Begründung gefolgt werden kann, ist für die Feststellung eines Mangels i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238, m. w. N.).

  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Schlüssig gerügt ist ein Verfahrensmangel nur, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, m. w. N.).
  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Diese sind vielmehr regelmäßig als materiell-rechtlicher Fehler der angefochtenen Entscheidung anzusehen und somit allenfalls mit einer gemäß § 115 FGO zugelassenen Revision geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 75/76, BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Im übrigen wäre eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO nur gegeben, wenn aus dem Urteil nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das FG maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 06.03.1985 - II R 240/83

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rechtsmißbrauch - Streitwert

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Zum einen betrifft dieser behauptete Mangel ein Tatbestandselement der streitigen Rechtsnorm und ist deshalb nicht als selbständiger Anspruch oder selbständiges Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel in dem vorbezeichneten Sinne anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Im übrigen wäre eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO nur gegeben, wenn aus dem Urteil nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das FG maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 14.03.1989 - IV R 131/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89
    Ob dieser Begründung gefolgt werden kann, ist für die Feststellung eines Mangels i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238, m. w. N.).
  • BFH, 18.12.1998 - X R 49/98

    Zulassungsfreie Revision; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Es muß sich aber um einen eigenständigen Klagegrund oder um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit eigenständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (zu diesem Erfordernis vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 10. Mai 1990 IV R 69/89, BFH/NV 1991, 540, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 25).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 19/94

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Es muß sich aber um einen eigenständigen Klagegrund oder um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit eigenständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Mai 1990 IV R 69/89, BFH/NV 1991, 540 m. w. N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 25).
  • BFH, 02.11.1995 - III R 184/94

    Anforderungen an einen wesentlichen Verfahrensmangel für die Zulassungsfreiheit

    Ein wesentlicher Begründungsmangel liegt nicht schon dann vor, wenn der angebliche Mangel nur ein einzelnes Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (vgl. BFH- Beschluß vom 10. Mai 1990 IV R 69/89, BFH/NV 1991, 540).
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